Stellt Ökozid unter Strafe!
An die Bundesregierung Österreichs
Diese Kampagne wird von [% inititator_name %] organisiert.
Appell
Wir fordern Österreich auf, einen eigenständigen Straftatbestand Ökozid in die nationalen Strafgesetzbücher aufzunehmen und die Bemühungen zu unterstützen, Ökozid als Verbrechen vor dem Internationalen Strafgerichtshof zu verankern. [1]
Warum das wichtig ist
Wir haben einen großen Erfolg für den Schutz der Natur errungen. Die EU führte Vorschriften ein, um diejenigen, die unsere Umwelt massenhaft zerstören, zur Rechenschaft zu ziehen, mit Strafen wie Geld- und Gefängnisstrafen! [2]
Nun müssen die Länder diese Vorschriften innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umsetzen. Sie können sie auch verschärfen.
Diese neuen Vorschriften sind ein guter Anfang, aber sie beschränken den Straftatbestand des Ökozids auf 20 spezifische Aktivitäten. [3] So können diejenigen, die den Planeten zerstören, der Strafe entgehen, wenn sie ihre Verbrechen einfach anders nennen. Dieses EU-Gesetz wird sich auch nicht mit zukünftigen zerstörerischen Aktivitäten befassen, die auf Technologien beruhen, die noch nicht existieren.
Hier ist eine Lösung für das Problem: Unsere Regierungen müssen nationale Gesetze mit einer weit gefassten Definition des Begriffs „Ökozid“ anstelle einer festen Liste von Straftaten verabschieden. Eine weit gefasste Definition wird es unseren Gerichten ermöglichen, alle Arten von massenhafter Umweltzerstörung zu verfolgen und die Verantwortlichen endlich zur Rechenschaft zu ziehen. Es könnte viele Umweltkatastrophen in der Zukunft verhindern!
Wenn sich Tausende von uns diesem Aufruf anschließen, wird es viel wahrscheinlicher sein, dass unsere Politiker*innen über die Mindestvorschriften der EU hinausgehen und ehrgeizigere nationale Gesetze erlassen, die unseren Planeten wirklich schützen.
Erheben auch Sie Ihre Stimme um sicherzustellen, dass kein Umweltverbrechen ungestraft bleibt!
Referenzen:
1] Konsensdefinition des unabhängigen Expertengremiums für den Begriff „Ökozid“: https://www.stopecocide.earth/legal-definition
[2] Obwohl der überarbeitete Text der Richtlinie über Umweltstraftaten das Wort „Ökozid“ selbst nicht enthält, heißt es in der Präambel, dass „mit dem Ökozid vergleichbare Fälle“ unter Strafe gestellt werden sollen. Dabei handelt es sich um Handlungen, die großflächige, erhebliche und irreversible oder lang anhaltende Schäden an großen oder wichtigen Ökosystemen, Lebensräumen oder der Qualität von Luft, Boden oder Wasser verursachen.
https://data.consilium.europa.eu/doc/document/PE-82-2023-INIT/en/pdf
[3] Die vollständige Liste der Straftaten ist in Artikel 3 „Straftaten“ zu finden: https://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-16069-2023-INIT/en/pdf